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Beyond Space is a shared place between Dmitry Kalinin Ventures and two associations - Beyond and Art Beyond.
FOR DONATIONS TO ART BEYOND

art beyond
IBAN: CH63 0900 0000 1603 5485 3
BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
Verein ‘art beyond’

1) Name und Sitz
Unter dem Namen ‘art beyond’ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Müllerstrasse 36 in 8004 Zürich, Schweiz.
2) Zweck
Der Verein ‘art beyond’ möchte spirituelles Erwachen durch Kunst, und auch spirituelle Praktiken, Körpertherapie, Experimente mit Bildung, Landwirtschaft und erneuerbar Energie unterstützen.
Zu diesem Zweck übernimmt der Verein folgende Aufgaben:
Einführung von Räumen, die dem spirituellen Erwachen von Personen gewidmet sind. Der Verein wird dort regelmäßig vielfältige kulturelle Veranstaltungen durchführen: Kunstausstellungen, Musik- und Tanzveranstaltungen. Diese Orte werden bequem und offen für Menschen sein, die während ihres spirituellen Wachstums Hilfe brauchen, und für Menschen, die ihre Erfahrungen teilen und anderen auf ihrem Weg helfen können. Ein wichtiger Teil der Hilfe ist Körperarbeit, Meditation, Therapiemassagen und andere Formen von Gefühls- und Schmerzschüben.
'art beyond' erstellt eine eigene Kunstsammlung und Bibliothek, einschliesslich digitaler.
Beschaffung finanzieller Mittel von Privaten / der öffentlichen Hand, um den Betrieb zu ermöglichen und auf Dauer zu erhalten.
Anstellung von geeignetem Personal, um die Aufgaben professionell durchzuführen.
Kontakte mit anderen im Bereich der Förderung, Ausbildung und Ausübung von Körpertherapien und Kultur tätigen Personen / Organisationen / Institutionen.
Der Verein fördert keine bestimmte Religion, sondern fördert spirituelle Prozesse und Bildung in Menschen, um spirituelle Zusammenkünfte zu veranstalten und andere Einrichtungen zu unterstützen.
3) Mittel / Finanzierung
Der Verein finanziert sich mittels:
a) Sponsoring
b) Beiträge und Zuwendungen der öffentlichen Hand und von Privaten
c) Zuwendungen von anderen Organisationen mit ähnlichen Zielsetzungen
d) Erträgen aus der Tätigkeit des Vereins
e) Spenden
4) Mitgliedschaft
Aktiv-Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck aktiv unterstützt. Aufnahmegesuche sind an der Vorstand zu richten; über die Aufnahme entschiedet der Vorstand.
5) Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt, dem Ausschluss und mit dem Tod.
6) Austritt und Ausschluss
Der Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid, das Mitglied kann den Entscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
7) Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
Vorstand
8) Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich
– Präsident, Administrator, zugleich Aktuar und Kassier
– Vizepräsident
Der Vorstand konstituiert sich selbst, vertritt den Verein nach aussen und führt die Geschäfte.
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.
9) Unterschrift
Der Verein verpflichtet sich durch die Kollektivunterschrift durch zwei der Vorstandsmitglieder.
Der Administrator führt in Finanzgeschäften Einzelunterschrift.
10) Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
11) Statutenänderungen
Diese Statuten können geändert werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dem schriftlichen Änderungsvorschlag zustimmen.
12) Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die nach der Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer steuerbefreiten Institution, mit Sitz in der Schweiz, mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung
zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.
13) Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Vorstand vom 25 September 2022 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
8004 Zürich, 18. October 2022
Präsident, Administrator Vizepräsident
Dmitry Kalinin Victoria Marchenkova

Verein ‘ beyond’

Satzung
§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
(1) Der Verein trägt den Namen Beyond.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in der Müllerstrasse 36 8004 Zürich, Schweiz.
(3) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Forschung und Experimenten im Bereich Informatik, Elektrotechnik und künstlicher Intelligenz.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Natürliche und juristische Personen, die sich mit den Zielen des Vereins identifizieren und die in der Satzung des Vereins festgelegten Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen, sind zur Mitgliedschaft berechtigt.
(2) Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand und kann Anträge in begründeten Fällen ablehnen.
(3) Die Mitgliedschaft im Verein wird durch eine schriftliche Erklärung erworben, die dem Vorstand vorgelegt wird.
§ 3 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
§ 4 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist die höchste Instanz des Vereins. Sie wird mindestens einmal im Jahr einberufen.
(2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern in der Satzung nicht anders angegeben.
(3) Die Mitgliederversammlung hat unter anderem die folgenden Aufgaben:
a) Wahl der Vorstandsmitglieder, falls zutreffend
b) Entscheidung über Änderungen der Satzung und Auflösung des Vereins
§ 5 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Er umfasst den Präsidenten, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt und die laufenden Geschäfte des Vereins führt, sowie andere in der Satzung des Vereins definierte Rollen. Dazu gehört auch der Generalsekretär in beratender Funktion.
(2) Der Vorstand entscheidet, falls zutreffend, über andere wesentliche Angelegenheiten des Vereins, es sei denn, sie sind ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten.

§ 6 Mitgliedsbeiträge
(1) Mitglieder des Vereins sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet, wie sie von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. (2) Die Mitgliedsbeiträge werden zur Unterstützung der Aktivitäten und Initiativen des Vereins und zur Erfüllung seiner Zwecke, wie sie in dieser Satzung dargelegt sind, verwendet.
(3) Der Vorstand ist für das Einziehen der Mitgliedsbeiträge und die ordnungsgemäße finanzielle Verwaltung der Vereinsmittel verantwortlich.
§ 7 Spenden und Beiträge
(1) Der Verein kann Spenden, Vermächtnisse und Beiträge von Einzelpersonen, juristischen Personen oder anderen Organisationen gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften annehmen.
(2) Erhaltene Spenden und Beiträge werden für die Zwecke des Vereins gemäß dieser Satzung und den gesetzlichen Anforderungen verwendet.
§ 8 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
(2) Im Falle der Auflösung des Vereins oder des Wegfalls seines bisherigen Zwecks werden die Vermögenswerte des Vereins auf den Verein Art Beyond übertragen, der sie unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden soll.
§ 9 Änderungen der Satzung
Änderungen der Satzung können nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in einer Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen genehmigt werden.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Gründungsmitglieder in Kraft.
Zürich, 17.07.2023
Dmitry Kalinin, Präsident ____________________________________ Victoria Marchenkova, Generalsekretärin ______________________


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